§ 1 Geltung / Allgemeines

Die allgemeinen AGB gelten für die Leistungen von Junebreeze Photography, Jessica Schmidt.

Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

(1)Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendungen.

(2) Fotografien im Sinne der AGB sind alle vom der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Poster, in digitalisierter Form wie CD oder USB Stick). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bilder um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetzes handelt.

(3) Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung (beinhaltet Bildbearbeitung per Photoshop oder anderen Bildbearbeitungsprogrammen) frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen! Die Auswahl der Bilder bestimmt hier die Fotografin alleine. Die Auswahl der Bildwerke werden im Normalfall auf CD oder USB überreicht.

(4) Junebreeze Photography wird der einzige professionelle Fotograf für das verhandelte Shooting sein (sofern nichts anderes mit beiden Parteien vereinbart). Die Fotografin soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung, vor allen Privatpersonen oder anderen Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit dem Shooting engagiert werden.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1)Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2)Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht. Dies geschieht erst mit Abgabe der Bilder und nach Erhalt der Gage. Dieses beinhaltet die private Nutzung.

(3)Erteilt die Fotografin die Genehmigung zur Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheber der Lichtbilder genannt zu werden.

(4)Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Die Menge liegt im Ermessen der Fotografin und der Anwesenheitsdauer am ausgemachten Tag. Die Auswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten Bildern (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Nach Abschluss des Auftrages (nach Abschluss des Auftrages), steht es der Fotografin frei, die RAW Dateien zu löschen.

(5)Die Fotografin versichert dem Auftraggeber die Veröffentlichung von Best Off Auswahlen nur mit Absprache des Auftraggebers zu tätigen. Hierzu dient eine Einverständniserklärung im Vertrag.

§ 3 Vergütung

(1)Für die Herstellung der Fotos wird vorab zwischen den Parteien ein Honorar vereinbart. Abweichungen der Preisliste auf der gestellten Hompage müssen schriftlich erfolgen (per Email, FB, whats app ).

(2)Fällige Rechnungen sind nach Erhalt der Bilder innerhalb von 14 Tagen vom Auftraggeber zu begleichen.

(3)Speziell für Hochzeitsfotografie: Eine Vereinbarung besteht nach Anfrage und Bestätigung des Auftrages von beiden Parteien (per Email, FB oder whats app.). Ein Vertrag wird beim ersten Treffen (meist 1-3 Monate vor dem Shooting von beiden Parteien verbindlich unterschrieben.

Die Fotografin behält sich vor, bei Stornierung der Vereinbarung vor Abschluss des Vertrages, eine Unkostenpauschale von 10 % des vereinbarten Honorares zu fordern. (Schriftverkehr, Reservierung des Datums und damit abgelehnte weitere Anfragen).

Bei Stornierungen nach Abschluss des Vertrages seitens des Auftraggebers, wird eine Entschädigungsgebühr von 80 % des Honorares an die Fotografin fällig. Ausnahmen sind Ereignisse höherer Gewalt wie Krankheitsfall des Brautpaares, Todesfall etc, welche zur Absage der Trauung führen.

Die Fotografin behält sich diese Regelungen genauso vor, bei Buchung als Zweitfotografin in Zusammenarbeit mit Lucignano Photography. In diesem Falle bezieht sich die Regelung auf das Gemeinschaftshonorar.

§ 4 Haftung / Gefahrübergang

(1)Für Schäden gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (der Fotografin selbst oder deren Kinder), sowie Beschädigung der Ausrüstung durch dritte Personen… oder anderweitigen Vorkommnissen mit höherer Gewalt.

(2)Bei Verlust oder Beschädigung der Bilddateien durch höhere Gewalt haftet die Fotografin nicht. In diesem Fall versichert die Fotografin eine Wiederholung des Shootings (Ausnahme Hochzeitsfotografie).

(3)Die Fotografin bemüht sich die Lieferfrist von maximal 3 Wochen einzuhalten. Ausnahmen bei Ereignissen höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, Verlust etc. ). Dies gilt nicht für Projektarbeiten mit Lucignano Photography.

(4)Die Art und Weise von Übermittlung der Datenträgern liegt bei der Fotografin. Für die Gefahren des Transports per Email, FB, Whats app, per Post übernimmt die Fotografin keine Haftung. Bei Verlust während des Transportes bemüht sich die Fotografin aber einmalig um einen Ersatz der Datenträger.

(5)Die Organisation und Ausführung des Auftrages wird mit größter Sorgfalt seitens des Fotografen ausgeführt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, denen die Fotografin nicht mächtig ist (plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen etc. ), den vereinbarte Termin nicht einhalten können, bzw. sich verspäten, übernimmt sie keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen.

(6)Nach Erhalt des Honorares zählt der Auftrag als abgeschlossen und Reklamationen werden nicht mehr angenommen.

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